Allgemeine Geschäftsbedingungen AWay Medien UG

1. Gegenstand und Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehungen, sämtliche Vertragsverhältnisse, durchgeführte Projekte, Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungsservices zwischen der AWay Medien UG, Eschenweg 10, D-21365 Adendorf (in Folge „Agentur“ genannt) und dem Vertragspartner (in Folge „Kunde“ genannt). Jegliche abweichende Geschäftsbedingung des Kundens sind ungültig sowie dies von der Agentur nicht schriftlich oder in elektronischer Form bestimmt wird (§ 126 a BGB). Dies gilt nicht für Verbraucherverträge gem. § 13 BGB.

1.2 Alle zusätzlichen oder abweichenden Absprachen müssen schriftlich vereinbart werden, um rechtskräftig zu sein.

1.3 Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Sollte es in Zukunft erneut zu einer Vereinbarung kommen, ist die jeweils gültige Fassung der AGB maßgeblich.

1.4 Falls der Kunde allgemeine Geschäftsbedingungen hat, gelten diese nicht als Vertragsbestandteil, auch dann nicht, wenn die Agentur kein schriftlichen Widerspruch eingeht. Sie gelten erst dann als anerkannt, wenn die Agentur ihnen ausdrücklich zugestimmt hat.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde nach einem Angebot der Agentur das Angebot schriftlich bestätigt und/oder in beiderseitigem Einverständnis mit der Durchführung der Arbeiten begonnen hat.

2.2 Die Schriftform wird im Rahmen der gesamten Vertragsbeziehung durch eine Erklärung via E-Mail gewahrt. Fernmündliche Vereinbarungen sind schriftlich zu bestätigen

2.3 Sollten Änderungen oder Ergänzungen am Vertrag und/oder seinen Bestandteilen vorgenommen werden, bedarf dies der Schriftform. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten muss der Kunde tragen.

2.4 Neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen dient das Briefing des Kunden als Grundlage für die Agenturarbeit. Wird das Briefing mündlich erteilt, erstellt die Agentur einen Kontaktbericht über den Inhalt des Briefings, den sie dem Kunden innerhalb von 3 Tagen nach der Besprechung übergibt. Der Kontaktbericht wird zum Vertragsbestandteil, falls der Kunde ihm innerhalb von 2 Tagen nicht widerspricht.

2.5 Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt hat die Agentur das Recht, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit zu verzögern. Dies führt jedoch nicht zu einem Schadensersatzanspruch des Kunden gegenüber der Agentur. Dies gilt auch, wenn infolgedessen wichtige Termine und/oder Ereignisse für den Kunden nicht eingehalten werden können und/oder nicht stattfinden.

2.6 Die Agentur hat die Pflicht, die Interessen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen zu vertreten. Dabei ist die Agentur insbesondere verpflichtet, alle bekannt gegebenen Geschäftsbedingungen genauestens einzuhalten sowie regelmäßig über erfolgreiche Vertragsabschlüsse zu berichten.

2.7 Ein gültiger Vertrag zwischen der Agentur und dem Kunden kommt nur durch Zugang einer ausdrücklichen Auftragsbestätigung zustande.

2.8 Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie von der Agentur schriftlich oder per E-Mail ausdrücklich bestätigt werden.

2.9 Bei Inhaberwechsel, Veräußerung des Unternehmens oder Vertragsgegenstandes bleiben die Vertragsverhältnisse unberührt, soweit die Agentur dem nicht ausdrücklich zustimmt.

3. Urheber-, Nutzungs-, Eigentumsrecht

3.1 Mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung erwirbt der Kunde sämtliche Rechte an den Leistungen und Dienstleistungen der Agentur und deren Kennzeichnung einschließlich Patent-, Urheber-, Marken-, Lizenzrechte oder sonstige Schutzrechte für die vertraglich vereinbarte Dauer, ausdrücklich vertraglichen Vereinbarungen, in der vertraglich ausdrücklich geregelten Art und Weise und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Insbesondere ist dem Kunden nicht gestattet, Software zu kopieren, zu ändern, zu zerlegen, Bearbeitungen davon herzustellen oder den Quellcode ausfindig zu machen.

3.2 Für die Inanspruchnahme von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vertraglich vereinbarten Zweck hinausgehen, ist die ausdrückliche Zustimmung der Agentur erforderlich. Die Agentur stellt dem Urheber hierfür eine gesonderte angemessene Vergütung zur Verfügung.

3.3 Der Kunde hat ausschließlich die Rechte, welche in dieser Vereinbarung für die Nutzung der Dienstleistungen genannt sind. Die Agentur ist nicht verpflichtet, dem Kunden weitere solcher Rechte zu gewähren – gleich welcher Art sie sind und beispielsweise Gebrauchsmuster, Schutzrechte an Patenten oder Marken umfassen.

3.4 Die Übertragung der Nutzungsrechte ist nur dann möglich, soweit dies nach deutschem Recht zulässig ist und nur für die im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vereinbarte Nutzung gilt. Jede weitergehende Nutzung bedarf einer neuen, schriftlichen Vereinbarung und kann Urheber- oder Markenrechte umfassen.

3.5 Die Agentur erstreckt dem Kunden keine Rechte über die Erbringung der Dienstleistung, bevor dieser seiner vollständigen Zahlungsverpflichtung gegenüber der Agentur nachgekommen ist. Sollten Zahlungen ausbleiben, so steht die Agentur in dem betreffenden Fall ein Zurückbehaltungsrecht zu. Darüber hinaus sind alle bereitgestellte Waren und Leistung im Besitz der Agentur, bis die Bezahlung in vollem Umfang erfolgt ist.

3.6 Sofern der Kunde selbst Inhalte zur Verfügung stellt, erteilt er der Agentur die für die angebots- und/oder vertragsgegenständliche Nutzung der Inhalte erforderlichen einfachen Nutzungsrechte an Urheber-, sowie Leistungsschutzrechten und sonstigen gewerblichen Schutzrechten, wozu insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung sowie Bearbeitung gehören. Dies umfasst auch das Recht, die vorgenannten Nutzungsrechte an zur Vertragserfüllung beauftragte Dritte weiterzulizenzieren sowie zum Suchmaschinenmarketing erforderliche Rechte den Suchmaschinenbetreibern einzuräumen.

3.7 Für alle verantwortlichen Rechte an Analysen und Konzepten, die von unserer Agentur oder von Dritten im Auftrag unserer Agentur erstellt und ggf. realisiert wurden, ist unsere Agentur ausschließlich zuständig. Wir gewähren jedoch auch dem Kunden das einfache, zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht, diese Analysen und Konzepte im erforderlichen Umfang für die jeweilige Vertragsdurchführung zu nutzen.

3.8 Der Kunde ist für den Inhalt seiner Webpräsenzen, wie z.B. eine Webseite oder ein Facebook-Profil, verantwortlich. Für Software, die von Drittanbietern stammt, gelten deren Nutzungsbedingungen. Der Lizenzvertrag wird unmittelbar zwischen dem Hersteller und dem Kunden geschlossen. Sollte der Übergang der Nutzungsrechte an den Kunden durch Dritte verhindert werden, benachrichtigt die Agentur den Kunden umgehend nach Kenntnisnahme. Sodann entscheidet der Kunde in Abstimmung mit der Agentur über die weitere Vorgehensweise des Vertrages. Die Erwerbung von Nutzungsrechten durch Dritte erfolgt im Namen und auf Kosten des Kunden.

3.9 Der Kunde überträgt bei Beauftragung individualisierter Dienste an die Agentur alle benötigten Rechte, damit diese sie umsetzen und verwenden kann. Dabei handelt es sich vorrangig um Marken-, Urheber- und sonstige Schutzrechte für die Dauer des angedachten Ziels

3.10 Die Agentur erbringt eine geistig-kreative Gesamtleistung, die über eine reine technische Arbeit hinausgeht. Wenn der Kunde Agenturarbeiten für andere Zwecke nutzt, wie zum Beispiel: Außerhalb des im Vertrag genannten Gebietes (räumliche Ausdehnung) und/ oder nach Beendigung des Vertrages (zeitliche Ausdehnung) und/ oder in abgeänderter, erweiterter oder umgestellter Form (inhaltliche Ausdehnung) und/ oder durch Einsatz in anderen Werbeträgern, kann die Agentur hierfür ein angemessenes marktübliches Honorar verlangen.

3.11 Sofern der Kunde Ideen und Anregungen beisteuert, ist die Agentur berechtigt, diese unentgeltlich zur Weiterentwicklung, Verbesserung und Vermarktung der Produkte aus ihrem Portfolio zu nutzen.

3.12 Die Agentur behält sich das Recht vor, die von ihr entwickelten Werbemittel mit einer angemessenen und branchenüblichen Signatur zu versehen sowie den erteilten Auftrag für Eigenwerbungszwecke zu veröffentlichen. Diese Signierung und werbliche Verwendung durch die Agentur kann jedoch durch eine gesonderte Vereinbarung explizit ausgeschlossen werden.

3.13 Ohne die ausdrückliche Einwilligung der Agentur dürfen die erbrachten Leistungen weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden.

3.14 Die Übertragung von eingeräumten Nutzungsrechten an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, bedarf der honorarpflichtigen Einwilligung der Agentur.

3.15 Der Kunde ist verantwortlich dafür, der Agentur detaillierte Informationen über die in Anspruch genommen Dienstleistungen bereitzustellen.

3.16 Bei einer Verletzung der vorher genannten Rechte, wird dies mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 100% der geschuldeten Vergütung geahndet. Dies ist unabhängig vom Fortsetzungszusammenhang und zusätzlich zur Vergütung zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt davon unberührt.

4. Leistungsumfang

4.1 Die Agentur erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Konzept & Beratungsleistungen, Grafikdesgin, Corporate Design, Websites- und Onlineshops-Erstellungsdienstleistungen, Softwareprogrammierung, Online Marketing, Beratung in den Bereichen Marketing und Vertrieb, Suchmaschinenoptimierung(SEO) und SEA von Internetseiten, Verträge zur Betreuung von Sponsored-Links-Kampagnen (z.B. Google AdWords), Durchführung von Online Reputations Management, Online PR und Social Media Marketing und Beratung. Die detaillierte Beschreibung der von der Agentur zu erbringenden Dienstleistungen nebst Leistungsumfang und Zeitraum ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, den Briefings und Re-Briefings sowie den jeweils zugrundeliegenden Projektverträgen nebst Anlagen. Es werden keine Leistungen verlangt die darüber hinausgehen. Soweit in diesem Vertrag keine abweichenden Regeln festgehalten werden, gelten ergänzend die gesetzlichen Normen über den Dienstvertrag

4.2 Die Agentur ist verpflichtet, die beauftragten Leistungen bereitzustellen, welche in der Projektbeschreibung und dem einzelvertraglichen Leistungsumfang detailliert sind. Wenn durch abweichende Wünsche und Änderungen Mehrkosten auftreten, muss der Kunde diese tragen.

4.3 Der Kunde wird darüber in Kenntnis gesetzt, dass Webverzeichnisse, Social Media Plattformen, Suchmaschinenanbieter Blogs und Portale zu jeder Zeit die eigene Entscheidung treffen können, einzelne Webseiten oder Inhalte aus dem System zu löschen oder den Suchalgorithmus zu ändern. Die Agentur hat hierauf keinerlei Einfluss.

4.4 Der Kunde ist sich bewusst, dass Internetportale grundsätzlich von jedem genutzt werden können. Dies liegt außerhalb der Kontrolle der Agentur.

4.5 Die Agentur führt die Leistungen im Sinne des Angebots und/oder Vertrages aus. Dabei wird auf die anerkannten Regeln der Technik, die gesetzlichen Vorschriften sowie behördliche Bestimmungen und Handelsbräuche geachtet.

4.6 Die Geschäftsführung oder von ihr ausdrücklich benannte andere Personen sind die einzigen, die Termine zur Leistungserbringung verbindlich machen können.

4.7 Es wird darauf hingewiesen, dass alle Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen, die aus den Unterlagen und anderen Quellen stammen, vertraulich behandelt werden müssen. Im Falle eines Missbrauchs haftet der Kunde.

4.8 Der Kunde trägt die Haftung für die Qualität seiner Zulieferungen sowie für die von ihm vereinbarten Leistungen anderer, sofern nichts anderes vereinbart ist.

4.9 Verbindliche Termine sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.

4.10 Der Kunde erteilt die Agentur hiermit das Recht, den Kunden als Referenzkunden zu nennen. Diese Berechtigung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen, kann allerdings vom Kunden unter Einhaltung einer einmonatigen Frist in schriftlicher Form widerrufen werden.

4.11 Sollte die Agentur an der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung behindert werden, so hat sie dies dem Kunden umgehend per E-Mail mitzuteilen. Die Mitteilung kann unterbleiben, wenn die Tatsachen und deren hindernde Wirkung offensichtlich sind.

4.12 Gemäß den Bedingungen und Konditionen können die Ausführungsfristen unter folgenden Umständen verlängert werden:
a) falls die Agentur durch höhere Gewalt, andere nicht zu vertretende Umstände, Streik oder durch rechtlich zulässige Aussperrung behindert wurde;
b) falls der Kunde bei monatlichen Teilbeträgen oder monatlich vereinbarten Zahlungen im Rückstand ist.

4.13 Sollte nichts anderes vereinbart sein, sind die Parteien berechtigt, wenn eine nach Absatz 4.11 von der Agentur nicht zu vertretende Behinderung länger als drei Monate seit Zugang der Mitteilung gemäß Absatz 4.11 Satz 1 oder Eintritt des offenkundigen Ereignisses gemäß Absatz k Satz 2 dauert, binnen 30 Tagen nach Ablauf dieser Zeit durch schriftliche Erklärung den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder ganz oder teilweise von ihm zurückzutreten.

5. Vergütung

5.1 Die Vergütung richtet sich nach der individuell getroffenen Vereinbarung. Sollte für eine Leistung keine Vergütung bestimmt worden sein, so gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preislisten unserer Agentur. Existieren diese im Einzelfall nicht, so gilt eine Markt übliche Vergütung.

5.2 Die Agentur steht bei Zahlungsverzug ab dem ersten Tag ein Anspruch auf Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr zu. Das Recht auf Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.

5.3 Kommt es zu einem Zahlungsverzug seitens des Auftraggebers und ist eine angemessene Frist zur Zahlung verstrichen, so ist die Agentur berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zu einer Teilzahlung auszusetzen. Gleichzeitig kann für die restliche Leistung eine Vorauszahlung verlangt werden.

5.4 Sofern die Agentur die vereinbarten Leistungen, aufgrund des Verschulden des Kunden nicht innerhalb des abgesprochenen Zeitraums erbringen kann, behält sie sich das Recht vor, dem Kunden Abschlagszahlung in Rechnung zu stellen. Dies gilt für alle Leistungsteile, welche bereits erbracht wurden und auch für jene, die lediglich als Arbeitsgrundlage auf Seiten der Agentur existieren.

5.5 Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur von allen Kosten zu befreien, die durch Änderungen oder Abbruche von Aufträgen und Arbeiten seitens des Kunden entstehen. Zudem hat er die Agentur von jeglichen Verbindlichkeit gegenüber etwaigen Dritten freizustellen.

5.6 mMehr- oder Zusatzleistungen sind gesondert zu vergüten.

5.7 Die Agentur behält sich das Recht vor, zunächst kostenlos erbrachte Leistungen nach entsprechender Ankündigung gegen Bezahlung anzubieten und/oder solche Leistungen einzustellen.

5.8 Sollte ein Kunde seinen bereits abgeschlossenen Vertrag vor Beginn des Projekts kündigen, fallen folgende Stornogebühren an. Diese sind abhängig vom Zeitpunkt der Kündigung und dem ursprünglich ausgemachten Honorar: Bis zu sechs Monate vorher betragen die Gebühren 5%, von sechs bis drei Monaten 10%, von drei bis vier Wochen 15%, von vier Wochen bis zwei Wochen 20% und zwei Wochen vor Beginn des Projekts 30%.

5.9 Die Preise, die in unseren Angeboten und Aufträgen angegeben sind, beinhalten die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer in der aktuell geltenden Höhe.

5.10 Sollten sich die geltenden Umsatzsteuersätze ändern, so ist die Agentur berechtigt, die Entgelte, Vergütungen und Preise für Produkte und Dienstleistungen nach Inkrafttreten der Änderung der Umsatzsteuer entsprechend anzupassen.

6. Zusatzleistung

6.1 Im Falle unvorhergesehenen Mehraufwandes bei der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Website des Kunden ist dies vorab mit dem Kunden abzusprechen. Insbesondere dann, wenn eine Nachhonorierung erforderlich ist.

6.2 Für Anpassungen an der Kundenwebsite, die nachträglich kostenpflichtig sind, berechnet die Agentur je Stunde einen Betrag in Höhe von 109,00 € zzgl. USt.

7. Geheimhaltungspflicht

7.1 Die Agentur behandelt alle Kenntnisse, die im Zuge eines Auftrags vom Kunden erhalten werden, zeitlich unbeschränkt vertraulich.

7.2 Die Agentur verpflichtet hiermit sowohl ihre Mitarbeiter als auch die von hinzugezogenen Dritten zum strikten Stillschweigen über alle anvertrauten Informationen.

7.3 Der Kunde verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Geschäftsvorgänge der Agentur – insbesondere Informationen über die verwendeten Techniken, Anwendungen, Prozesse zur Leistungserbringung sowie die allgemeine Vorgehensweise oder die Korrespondenz mit der Agentur – vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsverhältnis hinaus.

7.4 Wurde keine vertragliche Vereinbarung zur Vergütung der Archivierung mit dem Kunden getroffen, ist die Agentur nicht verpflichtet, die im Zuge des Vertragsverhältnisses erstellten und gespeicherten Daten aufzubewahren und herauszugeben.

8. Pflichten des Kunden

8.1 Die Kommunikation zwischen unserer Agentur und dem Kunden erfolgt nur über die zugelassenen Ansprechpartner. Diese sind berechtigt, Erklärungen im Namen des Kunden abzugeben und anzunehmen.

8.2 Der Kunde ist für die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit aller Leistungen, die durch die Agentur erstellt wurden, verantwortlich. Dazu gehören auch PR-Arbeit und weitere Veröffentlichungen sowie Publikationen, die im Auftrag des Kunden von der Agentur erbracht werden. Insbesondere ist dies im Hinblick auf das Urheber-, Jugendschutz-, Teledaten-, Presse- und das Recht am eigenen Bild von Bedeutung. Sollten Ansprüche entstehen, welche auf der Tatsache beruhen, dass die oben genannten Dienstleistungen Rechtsverstöße umfassen oder mit den Rechten Dritter belastet sind, stellt der Kunde die Agentur hiervon frei und trägt die dadurch anfallenden Kosten selbst.

8.3 Der Kunde ist für die Erbringung der Leistungen durch die Agentur maßgeblich. Der Kunde wird die Agentur bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen und unaufgefordert auf relevante Umstände hinzuweisen, die der Agentur unbekannt sind. Es besteht jedoch keine Verpflichtung von der Agentur die Richtigkeit der vom Kunden angegebenen Informationen zu prüfen, Z.B. hinsichtlich der Angaben über sein bestehendes EDV-System, beabsichtigte Hardware- Umstellungen, -Erweiterungen oder weitere web- und hardwaretechnische Aspekte. Der Kunde stellt der Agentur insbesondere zur Ausübung der unter Absatz 4.1 aufgeführten Dienstleistungen alle notwendigen Daten und Unterlagen kostenfrei zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von der Agentur sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitungg des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages auf Wunsch an den Kundne zurückgegeben.

8.4 Sollten dem Kunden eigene Angaben und Anforderungen Fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar erscheinen, teilt er dies der Agentur umgehend mit.

8.5 Falls die Agentur Leistungen in Form von Konzepten oder Analysen anbietet, oder den Kunden bei deren Ausarbeitung unterstützt, wird der Kunde seinerseits die notwendige Mitwirkung leisten und im Rahmen des Wirtschaftlich Angemessenen Maßnahmen zur Umsetzung der Konzepte ergreifen.

8.6 Der Kunde hat die Verantwortung für die für die Umsetzung der Leistung notwendigen Vorkehrungen. Insbesondere muss er die erforderlichen technischen Maßnahmen ergreifen und Inhalte und Informationen bereitstellen.

8.7 Der Kunde weist einen oder mehrere Ansprechpartner an, die für die Durchführung des Vertragsverhältnisses zuständig und/oder entscheidungsbefugt sind.

8.8 Grundsätzlich erwartet die Agentur Zugriff zu den Internetseiten, Content-Management-Systemen und/oder Shopsystemen, um die gewünschten Änderungen vornehmen zu können. Wenn der Kunde dies nicht bereitstellen möchte, ist es ihm auch selbst gestattet, die empfohlenen Veränderungen durchzuführen. Dies hat keine Auswirkung auf das vereinbarte Entgelt.

8.9 Sollte der Kunde seinen Pflichten zur Mitwirkung nicht oder nur unzureichend nachkommen, so ist die Agentur für diesen Zeitraum von ihren eigenen Leistungsverpflichtungen entbunden. Dies ist vor allem dann relevant, wenn die angegebenen Leistungen aufgrund der mangelhaften oder unzureichenden Mitwirkung des Kunden gar nicht oder nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand erbracht werden können.

8.10 Der Kunde hat unverzüglich, spätestens jedoch nach Überschreiten des Fälligkeitszeitpunkts schriftlich Rügen wegen vermeintlich mangelhafter oder nicht fristgemäß erbrachter Dienstleistungen einzureichen. Dies sollte mit einer ausführlichen Dokumentation und Begründung geschehen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Rüge, gilt die Dienstleistung als genehmigt. Vor einer Fehlerbeseitigung muss der Kunden, Programme, Daten und Datenträger vollständig sichern.

8.11 Der Kunde ist zusätzlich zur vereinbarten pauschalen Vergütung verpflichtet, der Agentur alle durch eine schuldhafte Verletzung seiner Mitwirkungspflichten entstandenen Mehraufwände auf der Grundlage der aktuell gültigen Standardvergütungssätze der Agentur zu ersetzen. Weitergehende Rechtsansprüche und Pflichten bleiben hierbei unberührt.

8.12 Die den Vertragspartnern zur Verfügung gestellten Informationen dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung weder veröffentlicht, kopiert noch für einen anderen als den vereinbarten Nutzenzweck verwendet werden. Auf Wunsch müssen sie zurückgegeben werden.

8.13 Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt keine anderen Agenturen oder Dienstleister beauftragen, ohne vorherige Rücksprache und Einvernehmen mit der Agentur.

8.14 Der Kunde verpflichtet sich, weder unmittelbar noch mittelbar das Personal, das im Rahmen der Projektdurchführung von der Agentur eingesetzt wird, im Laufe der auf den Abschluss des Projekts folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung der Agentur zu beauftragen.

9. Gewährleistung und Haftung der Agentur

9.1 Der Kunde trägt das volle Risiko für die rechtliche Zulässigkeit der von der Agentur erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen – vor allem dann, wenn diese gegen Wettbewerbs-, Urheber- oder Werberechtsbestimmungen verstoßen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Inhalte seiner Seiten keine gesetzlichen Regeln oder Verhaltensnormen von anerkannten Berufsverbänden verletzen. Die Agentur führt keine eigenständige Prüfung der genannten Begriffe oder Inhalte auf den Seiten des Kunden durch und übernimmt hierfür auch keine Haftung.

9.2 Der Kunde entbindet die Agentur von Ansprüchen Dritter, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch die Agentur beim Kunden muss unverzüglich nach dem Bekanntwerden in schriftlicher Form erfolgen. Erachtet die Agentur für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach Absprache mit der Agentur die hieraus entstehenden Kosten.

9.3 Der Kunde ist verpflichtet, die für die vertragliche Nutzung der Inhalte notwendigen Rechte, wie zum Beispiel Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstige Rechte, verfügt einzuräumen, damit die Agentur ihrer Pflichten nachkommen kann. Dies beinhaltet zeitliche, örtliche und inhaltliche Aspekte des Vertrages im vollen Umfang.

9.4 Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur von allen Ansprüchen Dritter freizustellen; sollte diese behaupten, dass die kontextbezogene Präsenz des Kunden oder deren Inhalte gegen gesetzliche Bestimmungen verstoße und/oder ihre Rechte verletzen. Darüber hinaus muss der Kunde alle etwaigen weiteren Kosten und Schäden ersetzen – insbesondere die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

9.5 Die Parteien haften uneingeschränkt für alle Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch eine der Parteien, deren gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellten verursacht wurden; bei grober Fahrlässigkeit sonstiger Erfüllungsgehilfen richtet sich die Haftung nach den in Abs. 9.6 aufgeführten Regelungen für leichte Fahrlässigkeit.

9.6 Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden, welche aus der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten durch eine der Parteien, dessen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen, wird jeweils von diesen Parteien übernommen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, die die Grundlage des Vertrages bilden und die entscheidend für den Abschluss des selbigen waren. Diese Pflichten müssen außerdem so erfüllt werden, sodass die andere Partei hierin vertrauen kann. Die Haftung der jeweiligen Partei ist in diesem Fall auf den Betrag begrenzt, der für die andere Partei zum Zeitpunkt der jeweiligen Leistung vorhersehbar war.

9.7 Die Parteien haften uneingeschränkt für jeden vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführten Schaden, der aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch die jeweilige Partei selbst, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen resultiert.

9.8 Die Agentur haftet nicht für Schäden, die durch sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. In dem einmaligen Falle eines Auftrags wird die Haftung der Agentur auf den Ertrag desselben beschränkt. Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung können nur dann geltend gemacht werden, falls und in dem Maße, in welchem sich die Haftung der Agentur aus einer Verletzung von Pflichten ergibt, die für die Erfüllung des Vertragszweckes unentbehrlich sind.

9.9 Die Parteien, deren gesetzliche Vertreter sowie deren Erfüllungshilfen haften ausschließlich in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für sonstige Schäden. Im Falle der bloßen groben Fahrlässigkeit ist die Haftung des Schadensersatzes auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Zudem sind Ansprüche wegen Mangelfolgeschäden grundsätzlich ausgeschlossen.

9.10 Die Agentur haftet für Schäden, die durch sie oder ihre gesetzlichen Vertreten oder Erfüllungshilfen aus der Verletzung einer Kardinalspflicht verursacht wurden, selbst wenn es sich lediglich um leichte Fahrlässigkeit handelt. Unter einer Kardinalspflicht versteht man eine Pflicht, dessen Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Agentur haftet jedoch nur in dem Umfang, in dem Schäden typischerweise mit dem jeweiligen Vertrag verbunden sind und vorhersehbar sind.
Die Agentur haftet in dem von ihr abgedeckten Umfang, sollte eine ausdrückliche Garantie abgegeben worden sein. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Nachweise der Vereinbarung dieser Garantien.

9.11 Lieferungen der Agentur, seien es Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Bilder und Entwürfe unterliegen keinerlei Haftung in Bezug auf die Richtigkeit von Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Dies gilt auch für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit.

9.12 Die Agentur haftet in keinem Fall für weitergehende Ansprüche, unabhängig von der Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs. Dies schließt auch deliktische Ansprüche oder Ersatzansprüche statt der Leistung ein.

9.13 Der Haftungsausschluss oder die Haftungsbeschränkung der Agentur gilt auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9.14 Für Daten- und Programmverluste, die nicht durch grobe Fahrlässigkeit der Agentur verursacht wurden und/oder der Kunde seiner Pflicht zur Erstellung regelmäßiger Sicherheitskopien nicht nachgekommen ist, übernimmt die Agentur keine Haftung.

9.15 Der Kunde trägt die volle Verantwortung für alle Inhalte, die von ihm zur Verfügung gestellt werden. Dies bezieht sich auf alle allgemeinen Gesetze und Bestimmungen sowie auf die Haftungsbestimmungen dieser Vereinbarung. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durchgeführten Projektmaßnahmen liegt vollständig beim Kunden. Die Agentur übernimmt keine Haftung für eventuelle Sachaussagen in den Werbemaßnahmen des Kunden über Produkte und Leistungen. Auch für mögliche patent-, urheber- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit von Ideen, Anregungen, Vorschlägen, Konzeption

9.16 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Agentur von allen Verpflichtungen befreit wird, die Dritte gegenüber der Agentur geltend machen, falls der Kunde seine Verantwortung verletzt. Zusätzlich ist die Agentur berechtigt, die Nutzung der Inhalte zu unterbinden.

9.17 Von dem Kunden initiierten unsachgemäße Änderungen, Maßnahmen oder sonstige Aktionen, übernimmt die Agentur dafür keine Haftung. Davon ausgenommen sind solche Handlungen, welche mit der Zustimmung der Agentur vorgenommen wurden.

9.18 Alle Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren nach sechs Monaten, beginnend mit dem Tag der Entstehung des Anspruchs. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis hat oder nicht. Ausgenommen hiervon ist vorsätzliches Verhalten der Agentur. Der Kunde trägt die Beweislast für den Nachweis etwaiger Schadensersatzansprüche und deren Voraussetzungen.

9.19 Die Agentur übernimmt keine Haftung für die Auswirkungen einer Optimierungsmaßnahme, die nicht mit der Agentur abgestimmt wurde.

9.20 Die Agentur übernimmt keinerlei Haftung für etwaige mangelhafte Leistungen eingeschalteter Fremdunternehmen. Im Gegenzug verpflichtet sich die Agentur, dem Kunden alle Ansprüche aus Gewährleistungsrecht gegen Dritte abzutreten.

9.21 Es wird keine Garantie für eine durchgängige Verfügbarkeit der auf Computern, Smartphones, Tablets und anderen Endgeräten bereitgestellten Software und Internetseiten übernommen.

9.22 Der Kunde ist sich bewusst, dass Software und Webauftritte laut aktuellem Stand der Technik nicht völlig fehlerfrei sind. Es kann vorkommen, dass ein Code nicht von jedem Endgerät korrekt ausgelesen, interpretiert oder verarbeitet wird. Dennoch übernimmt die Agentur hierfür keine Haftung.

9.23 Die Agentur behält sich das Recht vor, Backlinks auf die Website des Kunden jederzeit nach eigenem Ermessen zu erstellen oder zu entfernen. Sollte ein Backlinkaufbau vereinbart sein, so wird dieser immer über die vertraglich festgelegte Laufzeit verteilt. Die ständige Verfügbarkeit der Schaltung von Backlinks wird ausdrücklich nicht gewährleistet.  Die Agentur behält sich das Recht vor, die geschalteten Backlinks während und auch nach Beendigung des Vertrags bestehen zu lassen oder sukzessive oder mit einem Mal zu entfernen. In Folge dessen kann die Abbauphase bereits vor dem Ende der Vertragslaufzeit beginnen und/oder über das Ende der Vertragslaufzeit hinaus andauern. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Löschung einzelner oder sämtlicher Backlinks.

9.24 Der Inhalt und der Versand eines E-Mailings liegt in der Verantwortung des Kunden und nicht der Agentur.

9.25 Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Arbeit seines Content-Management-Systems selbst verantwortlich.  Es ist nicht Aufgabe der Agentur, Störungen oder Mängel am Content-Management-System des Kunden zu beheben. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er selbst für den Schutz vor Angriffen (z.B. Hacking, DDOS usw.) oder anderen Störungen verantwortlich ist.

10. Verwertungsgesellschaften

10.1 Der Kunde erklärt sich hiermit bereit, etwaige anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften, zum Beispiel an die Gema, abzuführen. Sollten diese von der Agentur verauslagt werden, so verpflichtet sich der Kunde zu einer Rückerstattung unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

10.2 Der Kunde ist sich bewusst, dass für die Auftragsvergabe an eine nicht-juristische Person im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an die Künstlersozialkasse eine Künstlersozialabgabe entrichten muss. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht. Diese Abgabe darf nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden.

11. Leistung Dritter

11.1 Alle Freien Mitarbeiter oder Dritte, die von der Agentur eingeschaltet werden, sind deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen.

11.2 Der Kunde verpflichtet sich, innerhalb von 36 Monaten nach Abschluss des Auftrages weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten die Mitarbeiter einzusetzen, welche im Rahmen der Auftragsdurchführung von der Agentur eingesetzt wurden.

12. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten

12.1 Die Agentur erhält alle Arbeitsunterlagen, elektronischen Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung angefertigt werden. Der Kunde hat kein Anrecht auf Herausgabe dieser Unterlagen und Daten.

12.2 Die Agentur schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung. Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen und Produktionsdaten bereiten das Ergebnis vor und sind nicht Gegenstand der Bezahlung.

13. Media-Planung und Media-Durchführung

13.1 Die Agentur wird die beauftragten Projekte im Bereich der Media-Planung mit aller Sorgfalt und auf Basis der zugänglichen Unterlagen der Medien sowie der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten durchführen. Durch die von Ihnen erbrachten Leistungen kann kein bestimmter werblicher Erfolg garantiert werden.

13.2 Die Agentur legt bei der Media-Schaltung oberste Priorität auf die Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Kunden. Letzten Endes werden diese Konditionen an den Kunden weitergegeben.

13.3 Die Agentur ist berechtigt, bei Media-Leistungen Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermines durch den verspäteten Zahlungseingang haftet die Agentur nicht. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber der Agentur.

14. Vertragsdauer, Kündigungsfristen

14.1 Dieser Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft und gilt für die im Vertrag festgelegte Zeit.

14.2 Der Vertrag wird für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen, sollten nicht anderweitig und schriftlich zwischen den Parteien vereinbart. Danach kann jede Partei unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen bis zum jeweiligen Monatsende schriftlich kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Die Agentur ist nicht verpflichtet, vor Zahlungseingang vertragliche Leistungen zu erbringen bzw. vertragsgemäße Dienste freizuschalten, außer es ist vertraglich ausdrücklich etwas anderes mit dem Nutzer vereinbart worden.

14.3 Sollten während der Laufzeit des ursprünglichen Vertrages Änderungen vorgenommen werden (z.B. in Form eines Upgrades), beginnt die im neuen, Änderungsvertrag vereinbarte Mindestvertragslaufzeit ab dem Zeitpunkt der ersten Änderung für den ursprünglichen und den geänderten Inhalt des Vertrages gleichermaßen. Wurden im Änderungsvertrag keine Mindestertragslaufzeiten festgehalten, beginnt die bereits vereinbarte Mindestvertragslaufzeit mit der Umsetzung der Neuerungen von neuem, für beide Vertragsparteien gleichermaßen gültig.  Wird die Kündigung nicht fristgerecht ausgesprochen, so unterliegt sie den in Absatz 1 genannten Regelungen.

14.4 Ein auf unbestimmte Zeit geschlossene Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

14.5 Das Recht auf fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt.

14.6 Die außerordentliche Kündigung ist nur dann wirksam, wenn zusammen mit der Kündigungserklärung eine ausführliche schriftliche Begründung vorgelegt wird. Darüber hinaus müssen die in $ 626 BGB genannten Voraussetzungen erfüllt sein. Falls in einer fristlosen Kündigung kein wichtiger Grund im Sinne des $ 626 BGB angegeben ist, ist diese unwirksam. Sämtliche Kündigungsgründe müssen bei der Kündigung angegeben werden und dürfen nicht nachträglich hinzugefügt werden. Das Vorliegen einer oder mehrerer Pflichtverletzungen der anderen Partei ist als weitere Wirksamkeitsvoraussetzung für die außerordentliche bzw. fristlose Kündigung erforderlich. Davor muss jedoch eine angemessene Frist vergeblich abgelaufen sein.

14.7 Der Kunde kann vom Auftrag laut Angebot oder Vertrag jederzeit zurücktreten oder den Auftrag laut Angebot oder Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen der Agentur eröffnet wird oder die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrags in Frage gestellt wird.

14.8 Sofern der Kunde die Kündigung ausspricht, werden die bisherigen Leistungen gemäß den Angebotspreisen und/oder Vertragspreisen abgerechnet.

14.9 Bis zum Kündigungsdatum erbrachte Leistungen werden nach den Angebotspreisen und/oder Vertragspreisen in Rechnung gestellt. Des Weiteren ist die Agentur berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach $ 642 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

14.10 Die Agentur behält sich das Recht vor, im Falle einer Vertragsverletzung durch den Kunden, diesem den Zugang zu bereitgestellten Diensten und Dienstleistungen zu sperren. Kunden, die gesperrt oder gekündigt wurden, dürfen keinen anderweitigen Zugang zu den Diensten der Agentur einrichten oder versuchen.

14.11 Der Kunde kann Stornierungen, die nicht auf einem Verschulden der Agentur beruhen, nur schriftlich mit Zustimmung der Agentur vornehmen. Falls die Agentur die Stornierung nicht anerkennt oder durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung als ungültig befunden wird, behält sich die Agentur das Recht vor, zusätzlich zu den erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten eine Stornogebühr in Höhe von 70 % des noch nicht abgerechneten Gesamtauftragswertes in Rechnung zu stellen.

14.12 Für den Fall der schuldhaften Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens des Kunden, behält sich die Agentur das Recht vor entsprechende Ansprüche geltend zu machen.

14.13 Der Vertrag wird, sollte er nicht rechtzeitig gekündigt worden sein, um weitere 12 Monate verlängert. Ist eine längere Mindestvertragslaufzeit ausgemacht worden, gilt die Verlängerung für diesen angegeben Zeitraum. Die Kündigung muss dementsprechend schriftlich in Form eines Einschreibens vorgenommen werden und darf nicht elektronisch ($ 126a BGB) erfolgen.

14.14 Nach Beendigung des Vertrages hat die Agentur keine Verpflichtung, Inhalte, Links oder Daten zu speichern oder verfügbar zu halten.

14.15 Sobald der Vertrag beendet ist, erlischt jegliches Nutzungsrecht an den Dienstleistungen, die von der Agentur zur Verfügung gestellt . Mit Beendigung des Dienstverhältnisses wird der Zugang zu den Diensten gesperrt werden.

15. Rechnung

15.1 Die Agentur ist verpflichtet, ihre Leistungen nachvollziehbar und transparent abzurechnen.  Die Rechnungen sind übersichtlich und entsprechend der im Angebot und/oder Vertrag festgelegten Reihenfolge der Posten aufzustellen.  Die enthaltene Bezeichnung in den Angebots- und Vertragsbestandteilen ist zu verwenden. Die Rechnungsvordrucke müssen zusätzlich die im Angebot festgelegten Anforderungen erfüllen. Der Nachweis der geleisteten Arbeit erfolgt durch die vorgelegten Belege in gängiger Form. Rechnungsbeträge für Änderungen und Ergänzungen, die aufgrund getroffener Vereinbarungen entstanden sind, sollten mit Hinweis auf diese Vereinbarungen aufgeführt werden.

16. Vergütung und Fälligkeit

16.1 Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem individuell geschlossenen Vertrag und/oder unterschriebenen Angebot vom Kunden.

16.2 Alle Preisangaben sind Netto-Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sollten sich Preiserhöhungen ergeben, wird der Kunde hiervon schriftlich oder in Textform in Kenntnis gesetzt.

16.3 Die vereinbarte Vergütung muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung beglichen werden.

17. Neben-, Reise- und Sonderkosten

17.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle Kosten und Ausgaben zu tragen, die für die Durchführung des Vertrags notwendig sind, einschließlich Reise-, Übernachtungskosten, Spesen und Entgeltforderungen Dritter.

17.2 Der Kunde ist verantwortlich für die Kosten, die durch Dritte entstehen und die Agentur benötigt, um den Auftrag auszuführen. Sollten entsprechende Vollmachten erforderlich sein, die im Namen und auf Rechnung des Kunden erteilt werden müssen, so ist der Kunde ebenfalls dafür verantwortlich, diese zu erteilen. Falls die Agentur hier in Vorleistung geht, sind diese Kosten unverzüglich zu erstatten – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung und abweichend von den sonstigen Fälligkeitsregeln.

17.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Kosten notwendiger technischer Maßnahmen, die den vereinbarten Leistungsumfang übersteigen, nach vorheriger Abstimmung zu erstatten.

18. Zahlungsbedingung, Rechnungsstellung

18.1 Einmalige Gebühren sind fällig, wenn der Vertrag abgeschlossen wird. Die Gebühren, die periodisch anfallen, sind stets zu Beginn der entsprechenden Periode fällig. Die Agentur ist berechtigt, einen Beginn der Dienstleistung zu verweigern, sollte der Kunde seiner Vorleistungspflicht nicht nachkommen.

18.2 Sämtliche Rechnungen, die Sie von unserer Agentur erhalten, sind sofort und ohne Abzug fällig. Die Agentur behält sich das Recht vor, jederzeit weitere Zahlarten anzubieten oder bestehende einzustellen. Der Kunde kann vorgeschlagenen Änderung der Zahlungsmodalitäten nur dann widersprechen, wenn ihm die Zahlung auf Rechnung verweigert wird. Innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Rechnung muss der Kunde, sollte er mit dieser nicht einverstanden sein, widersprechen. Andernfalls gilt die Rechnung der Agentur als genehmigt. Einwände, die nach dem Fristablauf eingehen, werden nicht mehr akzeptiert.

18.3 Der Kunde kommt in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen auf dem Konto der Agentur gutgeschrieben ist. Eine Mahnung ist hierbei nicht notwendig. Eine Rechnung, die auf elektronischem Wege oder durch die Post im Inland übermittelt wird, gilt als zugegangen am dritten Tag nach der Absendung.  Der Kunde hat die Möglichkeit, einen späteren Zeitpunkt der Zustellung nachzuweisen.

18.4 Ist der Schuldner mit einer Zahlung in Verzug, so gelten, sofern nicht vorliegend anders bestimmt, zusätzlich die gesetzlichen Bestimmungen.

18.5 Wenn der Kunde zwei oder mehr Monatsbeiträge in Rückstand gerät oder eine allgemeine Zahlungsverweigerung ankündigt, kann die Agentur sofort alle noch anfallenden Monatsbeiträge für die aktuelle Mindestlaufzeit in Rechnung stellen und geschuldete Dienste zurückhalten. Die Agentur hat in diesem Fall das Zurückbehaltungsrecht bis zur Begleichung der fälligen und fällig gestellten Forderungen. Der Kunde trägt alle Kosten, die hiermit verbunden sind. Die gesetzlichen Rechte zum Rücktritt nach §§ 323, 324 BGB sowie auf Schadensersatz bleiben unberührt.

18.6 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden fristlos zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen, wenn dieser zwei oder mehr Monatsbeiträge in Rückstand gerät oder ankündigt, die Zahlungen einzustellen, oder wenn er seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt. Der Schadensersatzanspruch für entgangenen Gewinn wird pauschal mit 70% der gesamten während der aktuellen Mindestvertragslaufzeit noch anfallenden Monatsbeiträgen berechnet. Der Kunde hat die Möglichkeit zu beweisen, dass ein geringerer Schaden oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

18.7 Die Agentur behält sich das Recht vor, den Vertrag zu kündigen, sollten die Umstände eine erschwerte Durchsetzbarkeit der Ansprüche annehmen oder der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nach angemessener Fristsetzung nicht nachkommt.

18.8 Sollte es nach den konkreten Umständen unwahrscheinlich sein, dass der Kunde ordnungsgemäß zukünftige Zahlung leistet oder wenn er Widerspruch gegen vereinbarte Lastschrift einlegt, so gelten die unter 18.6 genannten Rechtsfolgen bezüglich Fälligkeit und Zurückbehaltungsrecht auch in diesem Fall.

18.9 Der Kunde kann sein Zurückbehaltungsrecht nur dann nutzen, wenn die Forderungen unbestritten und rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt auch für Forderungen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

18.10 Sofern dem Kunden nach Abschluss des Vertrages eine andere Ratenzahlung gewährt wird, ist diese nur dann gültig, solange der Kunde nicht mehr als eine Woche mit einer Rate im Rückstand ist. In diesem Fall wird der gesamte Betrag, der gestundet wurde, auf einmal fällig. In dem Fall, dass eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen wird, bleiben die ursprünglich entstandenen Schadenspositionen (Verzugszinsen, Mahngebühren, Rechtsanwaltskosten) unberührt – sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung vereinbart worden ist.

18.11 Der Kunde kann seinen Zahlungsanspruch nur dann mit Gegenforderungen verrechnen, wenn diese von der Agentur als bestehend und fällig anerkannt oder rechtskräftig festgestellt werden. Jede Art von Übertragung von Rechten und Pflichten aus einem existierenden Vertrag mit unserer Agentur an Dritte erfordert die schriftliche Zustimmung seitens der Agentur.

19. Abnahme 

19.1 Der Kunde bestätigt mit der Abnahme, dass der Auftrag vollständig und entsprechend dem Angebot und/oder Vertrag erfüllt wurde. Sofern ein geringfügiger Mangel existiert, kann der Kunde die Annahme nicht verweigern, vorausgesetzt die Agentur akzeptiert ausdrücklich ihre Pflicht zur Beseitigung des Mangels. Die Agentur ist berechtigt, zur Durchführung der vertraglichen Dienstleistungen Dritten hinzuzuziehen bzw. diese mit der Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten zu beauftragen Der Kunde weist die Agentur darauf hin, sobald diese ihre Pflichten nicht erfüllt, und setzt eine angemessene Frist für eine erneute Vorstellung zur Abnahme. Dies geschieht unbeschadet des Anspruchs des Kunden aus der Nichteinhaltung des ursprünglichen Erfüllungszeitpunkts.

19.2 Die Agentur erbringt die Leistungen, welche im Vertrag festgehalten und vereinbart wurden, grundsätzlich mindestens einmal während der Laufzeit des jeweiligen Vertrages – es sei denn, im Vertrag ist bereits eine andere Reglung getroffen worden. Die Agentur bestimmt den jeweiligen Zeitpunkt nach freiem Ermessen. Der Zeitpunkt ist nicht abhängig vom monatlich fälligen Kundenbeitrag. Wenn das Projekt verlängert wird, müssen die anfänglichen Dienstleistungen nicht wiederholt werden.

19.3 Mit der Abnahme übernimmt die Agentur keine Haftung für erkannte Mängel, sofern der Kunde sich nicht die Geltendmachung von Rechten wegen eines bestimmten Mangels vorbehalten hat.
Nimmt der Kunde die Leistung in Gebrauch, gilt die Abnahme mit dem Start des Gebrauchs als vollzogen, falls nichts anderes ausgehandelt wurde.

19.4 In den Fällen von höherer Gewalt, Streiks, Naturkatastrophen und Transportsperren oder anderen Umständen, die außerhalb der Einflussmöglichkeit der Agentur liegen und eine Leistung beeinträchtigen, ist die Agentur für die Dauer des Hindernisses von der Leistungsverpflichtung entbunden.

19.5 Die Agentur ist von der Erfüllung befreit, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt und die Agentur aufgrund dessen ihren Diensten nicht nachkommen kann.

19.6 Wenn der Kunde die Agentur beauftragt, Mitgliederkonten auf anderen Internetportalen für ihn zu eröffnen, sind die unmittelbaren Rechtsfolgen hiervon für ihn bindend. Die Agentur tritt für den Kunden inoffiziell und offiziell als Stellvertreter auf und schließt die entsprechenden Verträge.

19.7 Die oben genannten Absätze gelten auch, wenn nur ein Teil der Leistung abgenommen wird.

20. Abtretung

20.1 Der Kunde ist nicht berechtigt Ansprüche aus dem zwischen ihm und der Agentur geschlossenen Vertrag abzutreten, es sei denn die Agentur stimmt dieser vorher schriftlich zu. Gleichzeitig muss die Abtretung der Ansprüche für die Agentur zumutbar bleiben.

20.2 Der Kunde bedarf zur Abtretung seiner aus diesem Vertrag resultierenden Ansprüche an Dritte der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.

21. Vertraulichkeit und Referenz

21.1 Die Parteien werden alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die ihnen bekannt werden, streng vertraulich behandeln.

21.2 Die Agentur hat das Recht, den Kunden auf ihrer Webseite oder in anderen Medien als Referenzkunden zu nennen.

21.3 Der Kunde darf die Angabe der Agentur als Referenz nur mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung der Agentur machen.

22. Aufrechnung, Zurückbehaltung

22.1 Der Kunde hat nur dann Anrecht auf Aufrechnung oder Zurückbehaltung, wenn seine Forderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Agentur anerkannt wurde.

23.  Änderung von AGBs, von Leistungskonditionen und/oder Preisen

23.1 Die Agentur behält sich das Recht vor, die AGBs, Leistungskonditionen und/oder Preise mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern, wenn die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen für den Kunden zumutbar ist.

23.2 Die Agentur darf gegenüber dem Kunden nur aus berechtigten Gründen Veränderungen vornehmen oder nur dann, wenn der Kunde gegen die bei Abschluss des Vertrages getroffenen Vereinbarungen nicht erheblich schlechter gestellt wird. Es gibt einige gerechtfertigte Gründe, die dafür sorgen können, dass Änderungen vorgenommen werden. Dazu gehören beispielsweise technische Neuerungen oder die Preisänderungen von Dritten, von denen der Anbieter abhängig ist. Die Agentur weist den Vertragspartner schriftlich 4 Wochen vor Umsetzung auf etwaige Änderungen hin. Sollte der Kunde innerhalb von 2 Wochen keinen Widerspruch gegen die Änderungsmitteilung einlegen, so gelten die Änderungen als seitens des Kunden genehmigt. Wenn der Kunde den Änderungen nicht zustimmt, hat der Kunde das Recht, den Vertrag oder den von den Änderungen betroffenen Teilen des Vertrags mit einer Frist von einem Monat außerordentlich zu kündigen.

24. Datenschutz

24.1 Die Daten unserer Kunden werden mittels EDV verarbeitet und über den Zeitraum des Auftrags hinaus gespeichert, um eine bestmögliche Betreuung sowie die Abwicklung von Aufträgen zu gewährleisten. Hiermit erklärt sich der Kunde ausdrücklich einverstanden.

24.2 Die Agentur garantiert die Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes. Die Agentur ist ermächtigt, personenbezogene Daten im Zuge der Erfüllung eines Auftrags selbst oder durch Dritte, die für die Dienstleistung zuständig sind, zu verarbeiten. Der Kunde erteilt hiermit sein Einverständnis, dass Daten zu seiner Person gesammelt, modifiziert und/oder gelöscht werden und falls notwendig an Dritte weitergegeben werden dürfen. Insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und/oder Änderung einer Domain in Suchmaschinen, Katalogen und Listen notwendig sind, wobei diese ausschließlich öffentlich werden können. Die Agentur übernimmt in keinem Fall die Haftung für Datenschutzverletzungen, die durch gewaltsamen oder illegalen Zugriff von Dritten verursacht werden.

25. Streitigkeiten

25.1 Im Falle eines Streits zwischen Auftraggeber und -nehmer bezüglich des beauftragten Projektes( im Laufe oder nach Beendigung) wird empfohlen, vor dem Einleiten eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren durchzuführen. Im Falle von Differenzen bezüglich der Qualitätsbeurteilung oder der Höhe der Vergütung werden externe Gutachten in Auftrag gegeben, um im besten Fall eine außergerichtliche Einigung zu erreichen.

25.2 Die Kosten hierfür werden zwischen dem Kunden und der Agentur geteilt.

25.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist der Sitz der Agentur(Niedersachsen)

25.4 Sofern ein Verbraucher beteiligt ist, gilt der allgemeine Gerichtsstand.

26. Schlussbestimmungen

26.1 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

26.2 Unwirksam sind mündliche Nebenabreden, die vor dem Vertragsschluss getroffen werden. Diese Vereinbarung oder etwaige Ergänzungen können nur dann in Kraft treten, wenn sie schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterschrieben wurden. Gleiches gilt auch für den Fall, dass eine der beiden Parteien auf die Einhaltung der Schriftform verzichtet